Die notwendige Technik erhalten Sie über einen Internet-Provider
Die Gestaltung einer eigenen Homepage im Internet ist heutzutage kein technisches Problem mehr. Viele Provider bieten einen entsprechenden Service an und unterstützen Sie bei der Be¬schaffung eines Domain-Namens (das heißt, den Namen Ihrer Internetseite), bei der Anmeldung bei der Registrierstelle sowie bei der Gestaltung und Verwaltung Ihrer Homepage.
Was, wenn es Ärger mit dem Provider gibt?
Dann informieren Sie sich anhand was gilt, wenn Sie sich beispielsweise vom Vertrag mit Ihrem Provider lösen wollen oder wenn technische Schwierigkeiten zu kurzfristigen oder dauerhaften Zugangsstörungen führen.
Welche Rechtsvorschriften sind für Sie entscheidend?
So einfach inzwischen die technische Seite ist, so kompliziert sind die rechtlichen Vorschriften: Gesetze werden neu geschaffen und geändert und die Rechtsprechung ist im Fluss. Als Inhaber einer Homepage müssen Sie deshalb zunächst spezielle Vorschriften beachten, die sich mit den Formalien Ihres Internetauftritts (z. B. Impressumspflicht) oder mit der Verantwortlichkeit für die Inhalte Ihrer Seite(n) befassen. Diese Vorschriften sind im Teledienstegesetz (TDG) und im Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) geregelt. Bei privaten Internetseiten oder den Homepages kleiner Firmen handelt es sich in der Regel um Teledienste, die für eine individuelle Nutzung bestimmt sind, und nur selten um Mediendienste, die sich an die Allgemeinheit richten.
Daneben gilt das allgemeine Recht. Das bedeutet für Sie: Im Prinzip ist Ihnen auf der Homepage alles erlaubt, was Sie auch außerhalb Ihrer Homepage tun dürfen. Zugleich müssen Sie aber auch dieselben Grenzen beachten.
Beispiele:
– Sie haften nach allgemeinem Schadensrecht, wenn Sie unrichtige Angaben machen und jemand dadurch einen Schaden erleidet (z. B. führt die Empfehlung eines als mangelhaft getesteten Produkts zu einem Schaden).
– Sie dürfen auf Ihrer Homepage keine diffamierenden Äußerungen über irgendwelche Firmen oder Privatleute verbreiten.
– Verwenden Sie Grafiken, Fotos, Texte, Musikstücke und Programme auf Ihrer eigenen Homepage, müssen Sie dafür die Verbreitungsrechte besitzen. Im Zweifel sollten Sie auf solche Elemente verzichten oder die Genehmi¬gung des Urhebers einholen, denn Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht werden in der Regel ent¬deckt und reklamiert.
Welche Mindestangaben sind erforderlich?
Während bei Mediendiensten generell eine Impressumspflicht besteht (§ 10 MDStV), ist dies bei Telediensten nur für geschäftsmäßiges Handeln erforderlich (§ 6 TDG). Gewerblich handeln müssen Sie dazu nicht. Ausreichend ist, dass Sie Ihre Homepage dauerhaft betreiben und Sie selbst oder ein Nutzer Ihres Gästebuches einen Link auf die Website eines Unternehmens setzen oder ein Werbebanner anbringen. Auch wenn Sie nicht nur gelegentlich etwas zum Kauf auf Ihrer privaten Homepage anbieten, benötigen Sie ein Impressum.
Unser Rechts-Tipp
Da Verstöße gegen die Impressumspflicht leicht zu einer Abmahnung führen und auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können, sollten Sie auf jeden Fall ein Impressum einrichten.
Das Impressum gehört auf die erste Seite einer Website (das heißt auf die Index-Seite oder eigentliche Homepage). Der Provider wird Sie in der Regel durch ein Menü führen, welches Rubriken für die notwendigen Angaben enthält. Anzugeben sind: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und, sofern Sie gewerblich handeln, die Umsatzsteuernummer sowie bei juristischen Personen auch der Vertretungsberechtigte und die Handelsregisternummer.
Müssen Sie Ihre Web-Seiten regelmäßig kontrollieren?
Ja, zum einen sind Sie für eigene Informationen, die Sie zur Nutzung bereit¬halten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich (§ 8 Abs. 1 TDG). Daher sollten Sie Ihre eigenen Inhalte regelmäßig auf Aktualität und Richtigkeit überprüfen (z. B. wenn Sie fachliche Informationen zu Themen einstellen, die sich in der aktuellen Diskussion oder Entwicklung befinden).
Zum anderen haften Sie für Links und für Gästebucheintragungen (vgl. nachfolgende Abschnitte). Bei einer privaten Homepage mit wenigen Einträ¬gen im Gästebuch reicht in der Regel eine wöchentliche Kontrolle (OLG Koblenz, Urteil v. 16. 5. 2002, Az. 6 U 985/01).
Was gilt für den Umgang mit externen Links?
Mithilfe von externen Links können Sie Ihre Homepage mit einer anderen Website verknüpfen. Da der Betreiber der verlinkten Website damit nicht einverstanden sein muss, sollten Sie sich dessen Einverständnis einholen. Das gilt insbesondere, wenn Sie urheberrechtlich geschützte Werke verlinken möchten (z. B. Fotos, Texte, Programme), die automatisch von fremden Servern geladen werden.
Während Sie für eigene Inhalte stets verantwortlich sind, haften Sie für fremde Inhalte nur, wenn Sie davon Kenntnis haben. Machen Sie sich also den Inhalt einer fremden Seite zu Eigen, haften Sie auch für diese fremden Inhalte wie für eigene (vgl. dazu auch Beitrag 3 g/1 zum Internetrecht).
Beispiel:
Betten Sie einen Link als Beleg für Ihre eigene Aussage ein, ist eindeutig erkennbar, dass Sie sich mit dem fremden Inhalt identifizieren. Verantwortlich für einen Link sind Sie auch dann, wenn Sie etwa schreiben: "Weitere interessante Infos gibt es hier."
Um die Haftung zu vermeiden, verwenden viele Anbieter einen so genannten "Disclaimer", das heißt, einen Hinweis, dass sie für Links nicht haften wollen. Ob diese Haftungsfreizeichnung wirksam ist, ist streitig. Ihre Verwendung kann jedenfalls nicht schaden.
Beispiel:
Verwenden Sie demnach beispielsweise folgende Formulierung: "Der Autor dieser Seite erklärt, dass er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanziert er sich ausdrücklich von allen Inhalten der gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden."
Setzen Sie einen Link auf eine Seite mit ständig wechselnden Inhalten, sollten Sie diese Seite regelmäßig auf Aktualität überprüfen. Enthält die Seite rechtswidrige Inhalte, können auch Sie eventuell zur Rechenschaft gezogen werden.
Beispiel:
Auf der verlinkten Seite befinden sich Anleitungen zum illegalen Handeln (z. B. wie Sie den Kopierschutz von Musik-CDs umgehen können). Haben Sie davon Kenntnis, kann Sie der Urheber wegen der Verbreitung dieser Hinweise auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Deshalb sollten Sie beim Verlinken vorsichtig sein und nur auf seriöse Websites verweisen, die ihre Inhalte nicht zu oft ändern.
Haften Sie für Gästebucheintragungen?
Ja, Sie haften für den Inhalt von Fremdbeiträgen, sobald Sie Kenntnis davon haben. Das Gästebuch auf Ihrer privaten Homepage müssen Sie in der Regel einmal wöchentlich kontrollieren (OLG Koblenz, Urteil v. 16. 5. 2002, Az. 6 U 985/01). Entdecken Sie einen brisanten Beitrag mit rechtswidrigem Inhalt, müssen Sie ihn umgehend aus Ihrem Gästebuch löschen.
Durch den Hinweis, dass Sie sich von allen Einträgen in Ihrem Gästebuch distanzieren, können Sie Ihre Haftung nicht ausschließen. Überlegen Sie sich deshalb gut, ob Sie angesichts des Betreuungsaufwandes und möglicher Haftungsfolgen ein Gästebuch auf Ihrer Homepage anbieten.
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